Das Fechten der Studenten ist im ausgehenden Mittelalter entstanden aus der Notwendigkeit, sich auf den langen Wegen zwischen Heimat und Universität vor Übergriffen zu schützen. Neben dem Adel, Würdenträgern und Mitgliedern der Fechtergesellschaften (des Bürgertums und der Handwerkschaft) stand nur den Studenten das Recht zu, Waffen zu tragen. Zu jener Zeit konnte jeder wehrhafte Mann Fechten. Fechtmeister unterrichteten Studenten und Bürger in der Fechtkunst. Erst mit der Verbreitung der Feuerwaffen bildeten sich im Bürgerbereich Schützenkompanien anstelle der Fechtergesellschaften. Die Bürger überließen gewissermaßen die Ausübung der Fechtkunst den Adeligen, Offizieren, Professoren und Studenten, ohne dass dies aber als elitäres Vorrecht dieser seitens der Bürger angesehen wurde. Unter italienischem Einfluss setzte sich im 16. Jahrhundert das Stossfechten durch. Wegen dessen Gefährlichkeit wurde dieses aber am Ende des 18. Jahrhunderts vom heute gebräuchlichen Hiebfechten abgelöst. Als Waffe hierfür dienten Korbschläger oder Glockenschläger. Als Duellwaffen waren Säbel und Pistole gebräuchlich.
Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein bestand die Kunst des Fechtens darin, Angriffe des Gegners zu parieren oder ihnen auszuweichen. Der Abstand war so groß, dass der Gegner nur mit einem Ausfallschritt getroffen werden konnte; die Mensur war „beweglich“. Etwa ab 1850 wandelte sich die Auffassung vom Fechten. Anstelle des „flüssigen Fechtens“ mit Finten und Paraden legte man immer mehr Wert auf das „Stehen“, d.h. Erwarten und Parieren des Hiebes ohne sonstige körperliche Reaktion. Jeder Hieb musste sofort pariert werden, Zurückgehen war verpönt. Zugleich wurde der Schutz des Fechters immer weiter verstärkt: Halsbinde, Weste, Stulp (Armschutz) und Fechtbrille sollten gefährliche Verletzungen ausschließen. So blieb nur mehr der Kopf als Trefferfläche übrig. Der Fechtarm wurde hochgenommen, die Paukanten rückten zusammen, die heutige Fechtweise wurde mit fester, enger Mensur war entstanden. In den 40-er Jahren des 19. Jahrhunderts verzweigte sich die Entwicklung des Fechtens in das Duell einerseits und die Mensur andererseits. Die (verbotenen) Duelle wurden zwar für unverzichtbar gehalten, sie folgten aber allgemein akzeptierten Regeln. Die Mensur dagegen entwickelte sich zum ritterlichen Kampfspiel. Die Schlägerpartie dient seitdem nicht mehr dem Ausgleich von Streitigkeiten.
Schon seit Beginn der Neuzeit wurde Verteidigung und Durchsetzung von Anschauungen und Ansprüchen als unangemessen empfunden und von den Regierungen immer intensiver verfolgt. Die Strafgesetzbücher Deutschlands und Österreichs hatten das Duell generell verboten. Das Reichsgesetz setzte 1883 die Schlägermensur zunächst dem Duell gleich. 1933 wurde die Mensur ausdrücklich für straffrei erklärt. Der Bundesgerichtshof stellte 1953 fest, dass die Bestimmungsmensur nicht den Tatbestand des Zweikampfes mit tödlicher Waffe erfülle; auch einen Verstoß gegen die guten Sitten verneinte der BGH. In den Neufassungen der Strafgesetzbücher sind sämtliche diesbezüglichen Verbote weggefallen. Eine ähnliche Entwicklung nahm die Beurteilung des Fechtens aus kirchlicher Sicht.
Das Duell war schon immer unmoralisch und mit Exkommunikation bedroht. Nachdem das Duell aufgehoben wurde, entfiel auch das Argument, dass die Mensur die Vorbereitung für das Duell wäre. Nach der neuesten Fassung des Kodes juris canonici (1983) steht die Mensur auch offiziell nicht mehr unter kirchlicher Strafandrohung.